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  • Samuel Tscharner

Gibt es (Un)Gerechtfertigte Emotionen?


Gerichtshof der Gefühle. Bild erstellt mit SUPERMACHINE.
"Der Gerichtshof der Gefühle". Bild erstellt mit SUPERMACHINE.

Sind Emotionen etwas, das gerechtfertigt sein kann? Das ist eine Frage, die mich kürzlich umgetrieben hat. In diesem Text möchte ich drei Argumente gegen den Emotionsjustifikationismus vorbringen (im Folgenden nur «Justifikationismus» genannt). Unter «Justifikationismus» verstehe ich die Position, dass Emotionen sinnvollerweise als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt beurteilt werden können.


Kontext

Anlass dafür war der Text eines Kollegen, der darin einen neuen Ansatz präsentiert, wie man beurteilen kann, ob eine Emotion gerechtfertigt (engl. justified) ist oder nicht.


Er stellt seinen Ansatz der doxastischen Rechtfertigungstheorie von Emotionen gegenüber. Diese besagt, dass Emotionen repräsentationale kognitive Zustände sind, ähnlich wie Überzeugungen. Die Idee ist, dass es sentimentale Eigenschaften gibt (bspw. beängstigend sein, furchteinflössend sein, verletztend sein etc.), die verschiedenen Dingen in der Welt zukommen können. Tritt die Emotion als Reaktion auf die korrespondierende sentimentale Eigenschaft auf (bspw. Furcht, wenn etwas furchteinflössend ist), dann ist die Emotion «passend» (engl. fitting) und prima facie gerechtfertigt. Es kann allerdings vorkommen, dass man fälschlicherweise der Überzeugung ist, dass ein Gegenstand in der Welt furchteinflössend ist. Dann wäre die Emotion zwar nicht passend, aber dennoch gerechtfertigt. Man könnte jetzt alle die verschiedenen Kombinationen von Überzeugungsinhalten, Emotion und sentimentalen Eigenschaften durchgehen und versuchen hier eine gewisse Regel herauszuarbeiten, wann genau diese Theorie Emotionen als gerechtfertigt klassifizieren würde. Darauf verzichte ich an dieser Stelle.


Der Vorschlag meines Kollegen bestand nun darin, die Rechtfertigung einer Emotion nicht an den repräsentationalen Inhalten mentaler Zustände festzumachen, sondern an der motivierenden Funktion, welche die Emotion in Konversationen einnimmt, speziell im Kontext der Zuschreibung moralischer Schuld (engl. blame) durch reaktive Einstellungen (engl. reactive attitudes). Spezifischen Emotionen werden gewisse relationale Ziele im Umgang mit Leuten zugeschrieben und wenn die Emotion diesem Ziel einerseits Rechnung trägt und andererseits das dahinerstehende Anliegen nicht verwerflich oder übertrieben ist, dann ist die Emotion gerechtfertigt.


Das Beispiel, an dem diese Theorien verhandelt wurden, ist in ungefähr das Folgende: Johannes ist auf einer Party. Er begibt sich mit seinem Bier auf den Balkon. Dort schmeisst Olaf seine Zigarette in Johannes’ Getränk.


Die sich ergebende Frage ist, ob Johannes’ Emotion der Wut gegenüber Olaf gerechtfertigt ist in dieser Situation. Gemäss der doxastischen Theorie ist seine Wut nur gerechtfertigt, wenn die Handlung Olafs ein Affront, ein Zeichen der Respektlosigkeit, gegenüber Johannes war. Das ist allerdings anhand der gegebenen Situation nur schwierig festzustellen. Erst wenn Johannes genügend Gründe für die Überzeugung hätte, dass Olafs Handeln offensiv war, wäre daher Johannes Wut gerechtfertigt.


Mein Kollege fand das intuitiv nicht überzeugend und argumentierte mit seinem Ansatz könne man Johannes Ärger rechtfertigen, wenn sein Anliegen des Respekts ihm gegenüber nicht verwerflich oder übertrieben ist und der Ärger seine konversationale Funktion erfüllt, Konfrontation zu suchen, um ein Unrecht zu beheben.


Die Anti-Justifikationsthese

Unabhängig davon, ob man sich in dieser Debatte nun auf die eine oder andere Seite schlagen würde, lässt sich die Frage stellen, ob Emotionen überhaupt sinnvollerweise als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt beurteilt werden können. Geschieht dabei nicht vielmehr ein Kategorienfehler, wie wenn man urteilt, dass Julius Caesar zu den geraden Zahlen gehört? Wenn dem so ist, dann wäre der Justifikationismus inkorrekt. Die gesamte geschilderte Debatte setzt jedoch die Korrektheit des Justifkkationismus voraus.


Im Folgenden möchte rasch meine Überlegungen wider den Justifikationismus vorbringen und die Anti-Justifikationsthese vertreten: Entweder können Emotionen nicht sinnvollerweise als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt beurteilt werden oder sie sollten nicht als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt beurteilt werden.


Es gibt mehrere Gründe, auf deren Basis sich gegen den Justifikationismus argumentieren lässt:

(1) Er ist nicht notwendig, um die Theorie der reaktiven Einstellungen im moralischen Umgang erfolgreich aufrechtzuerhalten und bietet auch keinen wirklichen Mehrwert für die Theorie.

(2) Menschen werden für ihre Emotionen beurteilt und unter Rechtfertigungs- oder Handlungserwartungen gestellt, obschon Emotionen zu denjenigen Dingen gehören, über die sie keine unmittelbare Kontrolle ausüben. Üblicherweise werden solche Dinge, nicht als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt beurteilt.

(3) Es könnte von einem rein pragmatischen Standpunkt betrachtet, ungünstig für die mentale Gesundheit sein, davon auszugehen, dass wir für unsere Emotionen verantwortlich und rechenschaftsschuldig sind. Ich widme mich im Folgenden jedem Punkt einzeln.


Reaktive Einstellungen und der Justifikationismus

Gemäss der reaktiven Einstellungstheorie zeigt sich die moralische Verantwortung einer Person für ihre Handlung und Überzeugungen ­– oder eben mutmasslich auch für ihre Emotionen – an gewissen beurteilenden Reaktionen darauf.[1] Üblicherweise wird gesagt, dass auf moralisch lobenswerte Handlungen mit Lob (praise) oder Bewunderung (admiration) und auf moralisch tadelnswerte Handlungen mit Tadel (blame) reagiert wird. Es ist aber auch möglich, diese reaktiven Einstellungen in einem weiteren Sinne aufzufassen, sodass sie eben auch Gefühle wie Wut, Enttäuschung, Dankbarkeit etc. miteinschliessen.

Nun gibt es grob zwei Ansatzpunkte, wo es in dieser Theorie von Belang sein könnte, Emotionen als (un)gerechtfertigt zu beurteilen, einerseits bei der Beurteilung durch die reaktive Einstellung, andererseits bei der Beurteilung der reaktiven Einstellung selbst. Ziehen wir zur Illustration nochmals das Beispiel von Johannes und Olaf heran.


Johannes verspürt Wut als Reaktion auf die Handlung von Olaf. Sollte er Olaf konfrontieren, wird er dadurch zum Ausdruck bringen, dass er Olafs Handlung für tadelnswert hält. Je nach ethischem Verständnis wird er alternativ Olaf als Person für tadelnswert halten. Vielleicht denkt er sich, dass eine Person von gutem Charakter besser aufgepasst hätte. Welche Emotionen in Olaf vorgingen, als er seine Zigarette in Johannes’ Flasche warf, spielt für den Tadel keine Rolle. Ob Olafs Handlung tadelnswert ist, hängt in erster Linie von seinen Überzeugungen und Absichten ab. Wusste er, was er tut und beabsichtigte dies zu tun? Zwar könnte man argumentieren, dass es moralisch eine Rolle spielt, ob Olaf bei vollem Wissen um seine Tat zusätzlich noch grosse Freude empfand, doch auch in diesem Fall müssen wir nicht auf den Justifikationismus zurückgreifen. Das Objekt des Tadels kann weiterhin die Handlung oder die Person sein. Der Theorie reaktiver Einstellungen bleibt davon unberührt.

Der andere und meines Erachtens umstrittenere Ansatzpunkt betrifft die Beurteilung der reaktiven Einstellung selbst. Es scheint intuitiv völlig einleuchtend zu fragen, ob Johannes’ Wut gerechtfertigt ist, wenn er damit Olafs Handlung oder Person tadelt. Tatsächlich spielt sie aber für die Theorie der reaktiven Einstellungen keine Rolle. Sobald Johannes Olaf für seine Handlung konfrontiert, drückt er damit Tadel aus. Selbst wenn er ihn nicht konfrontiert und ihn dafür den gesamten Abend meiden und passiv aggressiv behandeln wird, drückt er damit seinen Tadel aus. Ob diese reaktive Einstellung des Tadels oder der Feindseligkeit gerechtfertigt ist, kann ohne Rückgriff auf seine Emotionen beurteilt werden.


Die Beurteilung kann einerseits davon abhängen, ob Johannes’ Überzeugung gerechtfertigt ist, dass Olaf sein Getränk mutwillig oder aus anderen tadelnswerten Gründen ruiniert hat. Es kann andererseits davon abhängen, ob Johannes Ausdruck seiner reaktiven Einstellung des Tadels angemessen ist. Beispielsweise, wäre es vermutlich kein angemessener Ausdruck des Tadels, Olaf eine reinzuhauen, selbst wenn seine Handlung mutwillig war. Ob Johannes bei diesem Ausdruck des Tadels traurig, wütend, beschämt, angeekelt, aufgewühlt, enttäuscht oder verwirrt ist, wirkt sich nicht auf die Funktionsfähigkeit der reaktiven Einstellungstheorie moralischer Verantwortung aus. Es reicht zu fragen, ob der Ausdruck von Lob oder Tadel als eine Form willkürlichen Verhaltens gerechtfertigt ist, entweder auf Basis der zugrundeliegenden Überzeugung oder in Bezug auf die Angemessenheit des Ausdrucks im Verhältnis zu der getadelten oder gelobten Handlung.


Können Emotionen (un)gerechtfertigt sein?

Wenn wir davon ausgehen, dass Emotionen zu den Dingen gehören, die gerechtfertigt sein können, dann beginnen wir Menschen für etwas zu beurteilen und verlangen Rechtfertigungen von ihnen für etwas, worüber sie keine unmittelbare Kontrolle ausüben. Emotionen scheinen eher zu der Kategorie von Gegenständen zu gehören, die uns widerfahren, als dass wir sie willentlich hervorbringen. Sie gleichen damit eher dem Auftreten von Sternschnuppen als der Platzierung von Tischen oder, um beim Menschen zu bleiben: Sie haben mehr mit Wahrnehmungen als Handlungen gemeinsam.


Wenn wir einen Blick auf eine Sternschnuppe erhaschen, stellen wir uns nicht die Frage, ob die Sternschnuppe wohl gerechtfertigt zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort aufgetreten ist. Erblicken wir allerdings einen Tisch mitten auf einer Quartierstrasse, können wir uns sinnvollerweise fragen, ob es eine Rechtfertigung für die eigenartige Platzierung des Tisches gibt – ein anstehendes Strassenfest vielleicht.


Gleiches gilt für Wahrnehmungen und Handlungen. Wenn Seraina eine Sternschnuppe sieht, werden wir kaum fragen, ob ihre Wahrnehmung der Sternschnuppe gerechtfertigt war. Selbst wenn sie eine Sternschnuppe sieht, wo keine Sternschnuppe ist. In diesem Fall mag ihr Sehsinn irgendwie beeinträchtigt sein, aber für die falschen Wahrnehmungen, die ihr daraus erwachsen, wird sie sich kaum rechtfertigen müssen. Wenn sie allerdings handelt, bspw. einen Baum anzündet, dann werden wir ziemlich sicher und sinnvollerweise die Frage nach der Rechtfertigung dieser Handlung stellen.


Es ist schwierig, genau herauszuarbeiten, für welche Dinge Rechtfertigungen verlangt sind; welche Dinge sinnvollerweise als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt beurteilt werden können. Ein relevanter Faktor scheint allerdings die willentliche Kontrolle zu sein. Emotionen scheinen mir genauso wie Wahrnehmungen oder Sternschnuppen nicht unserer unmittelbaren Kontrolle zu unterliegen und damit prima facie nicht zu den Dingen zu gehören, die sinnvollerweise als (un)gerechtfertigt gelten.


Zwei Argumente dagegen fallen mir ein:

Erstens scheinen wir Emotionen bei Menschen de facto immer wieder als unangemessen oder angemessen zu beurteilen. Bei Personen, die oft neidisch sind, wegen Kleinigkeiten wütend werden oder sich regelmässig in Traurigkeit laben, scheinen wir keine Mühe damit zu haben, ihre Emotionen als ungerechtfertigt zu betrachten und sie aufzufordern, etwas daran zu ändern. Meines Erachtens gibt es mehrere Erklärungsansätze dafür, die ohne den Justifikationismus auskommen.

Einerseits könnte man argumentieren, dass wir nicht verlangen können, dass sie ihre Emotionen nicht empfinden, sondern dass sie ihre daraus motivierten Handlungen verändern. Nur weil Emotionen nicht sinnvollerweise als gerechtfertigt beurteilt werden können, bedeutet das nicht, dass unser Umgang mit unseren Emotionen nicht als (un)gerechtfertigt beurteilt werden kann. Im Fall von Olaf und Johannes impliziert dieser Lösungsansatz, dass zwar Johannes’ Wut nicht sinnvollerweise als ungerechtfertigt beurteilt werden kann, jedoch sehr wohl sein Umgang mit dieser Wut, wenn er Olaf eine reinhaut.

Eine weiterer Vorschlag wäre, nicht Johannes Wut selbst als ungerechtfertigt zu beurteilen, sondern seine Disposition aufgrund von Lappalien und viel zu vorschnell wütend zu werden. An dieser Disposition zu arbeiten, beispielsweise in Form einer Therapie, liegt durchaus in Johannes’ Macht.


Als zweites Gegenargument könnte man anführen, dass meine Argumentation bisher einen doxastischen Voluntarismus impliziert hat, d.h. dass wir über unsere Überzeugungen willentliche Kontrolle ausüben können. Das können wir allerdings oft nicht: Wenn ich glauben wollen würde, dass sich in meinem Schlafzimmer regelmässig kleine pinke Elefanten tummeln, würde mir meine gesamte Willenskraft dabei nichts nützen; Ich kann diese Überzeugung nicht willkürlich herstellen. Dennoch gehören Überzeugungen eindeutig zu den Dingen, für die wir Rechtfertigungen verlangen. Wieso sollte das Gleiche nicht auch für Emotionen gelten? Das Einfachste wäre den doxastischen Voluntarismus abzustreiten, doch so weit möchte ich nicht gehen.


Das Argument ist daher nicht von der Hand zu weisen und es wird mir nicht möglich sein, hier eine befriedigende Antwort auf dieses Rätsel zu liefern, über dem Philosoph*innen schon seit Jahrzehnten brüten. Dennoch scheint es mir, als würde man hier in gewisser Hinsicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Überzeugungen scheinen sich gerade deshalb zu bilden, weil wir sie für gerechtfertigt halten. Ich kann die Überzeugung der pinken Elefanten in meinem Schlafzimmer deshalb nicht hervorbringen, gerade weil es nicht den Hauch einer Rechtfertigung dafür gibt, beziehungsweise nichts, was ich als Rechtfertigung ansehen würde. Das Gewinnen und Festhalten von Überzeugungen scheint daher begrifflich eng mit ihrer Rechtfertigung zusammenzuhängen. Nichts dergleichen gilt für Emotionen.


Psychisch schädlicher Justifikationismus?

Zu guter Letzt vermute ich, dass sich die Idee, dass man für seine Gefühle verantwortlich ist und anderen Rechenschaft dafür ablegen muss, negativ auf die psychische Gesundheit auswirken könnte. Dafür gibt es so direkt keine Belege. Nichtsdestotrotz zeigt eine neue, relativ grosse Studie, dass habituelle negative Beurteilungen von negativen Emotionen mit einer schlechteren psychischen Gesundheit korreliert, während habituelle positive Beurteilungen von positiven Emotionen mit einer verbesserten psychischen Gesundheit einhergehen.[2] Eine andere Studie mit rund 1000 Teilnehmenden kam zu einem ähnlichen Ergebnis, nämlich dass eine habituelle Akzeptanz von negativen Emotionen mit einer besseren psychischen Gesundheit korrelieren.[3] Daher lässt sich schliesslich auch ein rein pragmatisches Argument gegen den Justifikationismus formulieren: Selbst wenn Emotionen sinnvollerweise als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt beurteilt werden könnten, sollten wir um der mentalen Gesundheit willen davon absehen, auf ihre Rechtfertigung zu bestehen. Das hindert uns dennoch nicht daran für emotional motivierte Handlungen, Ausdruckweisen von Tadel oder Lob, oder für Überzeugungen Rechtfertigungen einzufordern.


Diese Überlegungen, in ihrer Kürze und Unausgegorenheit, bringen mich dazu bis auf Weiteres den Emotionsjustifikationismus abzulehnen.



Anmerkungen [1] Dieser Ansatz mag für Aussenstehende bei erster Betrachtung etwas seltsam wirken. Für die Plausibilisierung könnte helfen, dass diese Theorie insbesondere auf das Paper «Freedom and Resentment» von Peter Strawson aus dem Jahr 1962 zurückgeht, der sich der Frage angenommen hat, wie wir unserem Begriff von moralsicher Verantwortung angesichts einer womöglich deterministischen Welt, dennoch weiterhin einen gewissen Sinn zuschreiben können. [2] Willroth EC, Young G, Tamir M, Mauss IB. (2023). Judging emotions as good or bad: Individual differences and associations with psychological health. Emotion 23(7):1876-1890. doi: 10.1037/emo0001220. [3] Ford, B. Q., Lam, P., John, O. P., & Mauss, I. B. (2018). The psychological health benefits of accepting negative emotions and thoughts: Laboratory, diary, and longitudinal evidence. Journal of Personality and Social Psychology, 115(6), 1075–1092. https://doi.org/10.1037/pspp0000157

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